Besteuerung von Unternehmen in Polen
Steuerlicher Wohnsitz
Entsprechend der sog. Residenzregeln, haben Personen, die aus steuerlichen Gründen ihren Wohnsitz in Polen haben, die unbeschränkte Steuerpflicht, sie besteuern in Polen also alle Einkünfte, die sowohl in Polen, als auch im Ausland erzielt wurden.
Bei Personen, die ihren Wohnsitz in Polen haben, betrifft das natürliche Personen, die:


Personen wiederum, die ihren Wohnsitz nicht aus steuerlichen Gründen in Polen haben, haben eine eingeschränkte Pflicht.
Wenn Sie ein Unternehmen in Polen und in einem anderen Land führen, regeln das Problem Verträge zur Vermeidung doppelter Besteuerung, die feststellen, in welchem Fall und wo Steuern gezahlt werden müssen.
Verträge zur Vermeidung doppelter Besteuerung können unterschiedliche Methoden festlegen in Abhängigkeit von den Ländern, die den Vertrag geschlossen haben. Bevor Sie die Steuern berechnen, stellen Sie unbedingt sicher, ob Ihr Land einen Vertrag mit Polen abgeschlossen hat.
Wichtig! Die Hauptregel, die Vermeidung doppelter Besteuerung betreffend, besagt, dass die Gewinne des Unternehmens des Vertragsstaats nur in diesem Land steuerpflichtig sind, außer wenn der Unternehmer in dem zweiten Vertragsstaat eine Wirtschaftstätigkeit durch einen dort gelegenen Betrieb ausübt (z.B. einem Kontor). Wenn Sie also über keine Firma in einem anderen Land verfügen, bezahlen Sie die Einkommenssteuern in Polen.

Sozialversicherungen bei der Unternehmensführung in Polen
Bei der Frage der Sozialversicherung gilt eine Grundregel, welche da lautet, dass man zu einem bestimmten Moment, nur in einem Land sozialversicherungspflichtig ist. Selbst wenn das Unternehmen gleichzeitig in mehreren Mitgliedsstaaten geführt wird, wird die Sozialversicherung nur in einem Land geführt und in diesem ist die Zahlung aller Sozialversicherungsbeiträge nötig.

Im Amtsbezirk sollte das sein:
Zum Zwecke der Feststellung, ob das gegebene Land, das Land der wesentlichen Wirtschaftstätigkeit ist, zieht man den erzielten Umsatz, die Arbeitszeit, Zahl der erbrachten Leistungen oder das Einkommen zu Rate. Das Dokument, das bestimmt wo die Beiträge zu entrichten sind, ist Formular A1. Das Muster des Formulars A1 ist identisch in der ganzen Europäischen Union, auf dessen Grundlage die Beiträge in dem bestimmten Land der EU entrichtet werden und enthält auch die Befreiung der Beitragszahlung in einem anderen Land.
Wenn Sie länderübergreifende Dienstleistungen erbringen, ist die Registrierung ihres Unternehmens im polnischen Sozialversicherungssystem nicht erforderlich. Sie sollten sich nur an die Institution der Sozialversicherung in ihrem Land wenden, besonders in Hinblick auf Ihre Wohnadresse zur Vorlage der Bescheinigung über die Sozialversicherungpflicht (auf Formular A1.) Die erhaltene Bescheinigung ist z.B. im Falle einer Kontrolle erforderlich.
Wenn Sie in Polen versichert sind (nach den Regeln, die für polnische Unternehmer verpflichtend sind) erledigen Sie alle mit der Versicherung verbundenen Angelegenheiten im Sozialversicherungsbüro. (Sozialversicherugsanstalt, ZUS)
