Regeln für das Führen eines Unternehmens in Polen durch Ausländer
Personen, die nicht die polnische Staatsbürgerschaft besitzen und ein Unternehmen in Polen führen wollen, haben das Recht ein Gewerbe aufzunehmen und zu führen. Sie können ebenso eine Abteilung oder eine Vertretung ihrer Firma in Polen gründen oder ihre Dienste zeitweise anbieten oder leisten.

Die Gründung einer Firma nach den Regeln, die für polnische Unternehmer verpflichtend sind – betrifft Personen, die einige der unten aufgeführten Bedingungen erfüllen:
Personen, die nicht die polnische Staatsbürgerschaft besitzen und ein Unternehmen in Polen führen wollen, haben das Recht ein Gewerbe aufzunehmen und zu führen. Sie können ebenso eine Abteilung oder eine Vertretung ihrer Firma in Polen gründen oder ihre Dienste zeitweise anbieten oder leisten.

Unternehmensformen in Polen
Wenn Sie keine der am Anfang des Artikels erwähnten Kriterien erfüllen, um eine Firma in Polen zu führen, können Sie ein Unternehmen nur in Form einer Gesellschaft führen: einer Kommanditgesellschaft, einer GmbH, einer Kommanditaktiengesellschaft, einer Aktiengesellschaft.
Sie können auch einer solchen Gesellschaft beitreten, Anteile oder Aktien erwerben.
Grenzüberschreitende Dienstleistungsunternehmen
Besitzen Sie die Staatsbürgerschaft einer der Länder der EU und wollen Sie zeitweise eine Dienstleistung in Polen anbieten? Sie müssen kein Gewerbe in Polen anmelden. Sie können die sog. grenzüberschreitend erbrachten Dienste nutzen. Sie sind befristet und vorübergehend. Jeder Dienstleister sowie Unternehmer aus der EU kann befristet eine Dienstleistung grenzüberschreitender Art in einem anderen Land der Europäischen Union, z.B. in Polen, erbringen.
Eine grenzüberschreitende Leistung kann erbringen:
Nicht jede Art von Dienstleistung kann man im Rahmen der grenzüberschreitenden Leistung führen, man kann z.B. keine Verkehrsdienstleistungen, notariellen, pharmazeutischen, medizinischen Leistungen oder Glücksspieldienste erbringen. Das betrifft vor allem Leistungen, deren Erbringung den Besitz spezieller Genehmigungen oder Ausbildung erfordert. Eine Liste an Ausnahmen von grenzüberschreitenden Dienstleistungen liegt im Gesetz über die Teilnahme ausländischer Unternehmer und anderer ausländischer Personen am Wirtschaftsumsatz auf dem polnischen Territorium vor.
Ausländische Niederlassung in Polen
Führen Sie ein Unternehmen in einem der Länder der EU? Wenn ja, können Sie eine Niederlassung in Polen eröffen. Eine wirtschaftliche Tätigkeit kann man im gleichen Umfang ausüben, wie mit in der im Ausland geführten Firma.
Die Regeln betreffen genauso Nicht-EU-Bürger, wenn sie über einen mit Polen geschlossenen Vertrag verfügen.
Denken Sie daran, dass Sie:
Verwenden Sie zur Kennzeichnung der Niederlassung unbedingt die ausländischen Firmennamen, mit der polnischen Übersetzung der Rechtsform sowie der Formel: „Niederlassung in Polen”. Führen Sie eine getrennte Buchhaltung auf Polnisch, melden Sie alle Änderungen binnen 14 Tagen.
Ausländische Unternehmensvertretung in Polen
Die wichtigsten Informationen: